Inkrafttreten der 2G+ Regel - Update 13.12.2021

Spartenübergreifendes (alle Sparten betreffend) - Vorstand
Aktualisiert am Montag, 13. Dezember 2021 22:44
Veröffentlicht: Montag, 13. Dezember 2021 16:11
Geschrieben von Administrator

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt in Sporthallen die 2G+ Regel. Das heißt, dass man das Gebäude nur betreten darf, wenn man einen Geimpft- oder Genesenennachweis vorlegen kann und ein negatives Testergebnis. Der Test kann im Testzentrum (o.ä.) gemacht werden („Bürgertest“) oder es erfolgt ein gemeinsamer Test vor Ort unter Aufsicht der Trainerin oder des Trainers in Absprache mit diesem. Die Trainerin oder der Trainer ist nicht verpflichtet diesen Test zu beaufsichtigen, daher ist diese Möglichkeit individuell mit ihr oder ihm abzusprechen. Der Selbsttest ist in diesem Fall selbst mitzubringen. Er wird nicht bescheinigt!

Seit dem 13. Dezember 2021 kann der aktuelle Nachweis einer negativen Testung durch den Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster“) ersetzt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen, da von einer Testung in Kitas und Schulen ausgegangen wird.

Generell muss im Gebäude bis 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske getragen werde und ab 14 Jahren eine FFP2-Maske bzw. eine gleichwertige (auch in den Umkleiden und Duschen).

Das Begleiten von Kindern in das Gebäude ist nur unter Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweises möglich sowie der zusätzlichen Vorlage eines aktuellen „Bürgertests“ mit negativem Ergebnis oder „Booster-Nachweis“.